AQUANT – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner dieser AGB ist das Einzelunternehmen AQUANT – Marcus Bednarsch sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die Produkte oder Leistungen von AQUANT erwerben.
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von AQUANT hergestellten und vertriebenen Produkte, insbesondere Kompakt-Schwimmteiche, vergleichbare Systeme und sämtliches Zubehör. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Zustandekommen
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot annimmt oder einen Kaufvertrag unterzeichnet.
2.2 Auftragsbezogene Fertigung / Stornierung
Mit Annahme des Angebots beginnt die Materialdisposition und Vorbereitung für eine auftragsbezogene Fertigung. Eine Stornierung nach Auftragserteilung ist ausgeschlossen.
3. Produkte und Leistungen
3.1 Produktbeschreibung
Die gelieferten Produkte entsprechen den technischen Spezifikationen des schriftlichen Angebots. Zubehör und zusätzliche Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot.
3.2 Sonderanfertigungen
Kompakt-Schwimmteiche werden je nach Modell und Ausführung individuell gefertigt. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.3 Leistungsumfang
AQUANT liefert das gefertigte System und weist den Käufer bei Übergabe ein. Planung, Genehmigung, Bauleitung, Vermessung oder statische Leistungen werden nicht erbracht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Es gelten die Preise des schriftlichen Angebots.
4.2 Zahlungsbedingungen
50 Prozent Anzahlung nach Auftragsvergabe (nach Zugang der Bürgschaft). Restzahlung spätestens vor dem Abladen des Beckens.
Wird die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Avals geleistet, kann AQUANT vom Vertrag zurücktreten.
Für Zubehör gilt: Zahlung per Vorkasse oder bei Lieferung.
4.3 Ausland
Der Käufer ist selbst verpflichtet, nationale Zahlungs- und Bargeldbestimmungen einzuhalten.
5. Lieferung
5.1 Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Absprache mit eigenen Fahrzeugen von AQUANT.
5.2 Lieferzeit
Die Lieferzeit ist unverbindlich. In der Regel 6 bis 8 Wochen.
5.3 Genehmigungen
Liefertermine sind nicht von Genehmigungen oder Bauanträgen abhängig. Eine fehlende oder verspätete Genehmigung berechtigt nicht zur Abnahmeverweigerung.
5.4 Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Ereignisse wie Lieferengpässe, Krankheit, Unfall, behördliche Auflagen, Streiks oder Naturereignisse berechtigen zur Verschiebung. Dauert die Verzögerung mehr als drei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Lieferkosten
Die Kosten der Lieferung ergeben sich aus dem Angebot.
5.6 Zuwegung und Erreichbarkeit
Der Käufer ist verantwortlich für die Sicherstellung einer geeigneten Zuwegung sowie der Tragfähigkeit und Erreichbarkeit des Grundstücks. Einschränkungen an Zufahrtswegen, Brücken, Wegen oder sonstigen infrastrukturellen Einrichtungen im Bereich des Käufergrundstücks berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Das Risiko der Erreichbarkeit trägt der Käufer.
5.7 Bauseitige Leistungen / keine Abnahme durch AQUANT
Der Käufer ist allein verantwortlich für alle bauseitigen Leistungen wie Aushub, Planum, Tragfähigkeit, Leitungsführung, Untergrund, Fundamentierung, Geländeanpassungen, Unterkonstruktionen und sonstige bauliche Voraussetzungen am Grundstück.
AQUANT erbringt keine Prüfung, Überwachung oder Abnahme dieser bauseitigen Arbeiten.
Mündliche Hinweise oder Einschätzungen vor Ort stellen keine technische Abnahme dar und begründen keine Haftung.
6. Annahmeverzug, Lagerung, Verwertung
6.1 Annahmeverzug
Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wird, die baulichen Voraussetzungen fehlen oder die Abnahme verweigert wird, obwohl AQUANT lieferbereit ist.
6.2 Einlagerung
AQUANT ist in diesem Fall berechtigt, das Produkt intern oder extern einzulagern. Alle entstehenden Lager-, Handling- und Organisationskosten trägt der Käufer.
6.3 Verwertung
Zahlt der Käufer trotz Fristsetzung nicht oder verweigert er die Abnahme endgültig, ist AQUANT berechtigt, das System anderweitig zu verwerten. Der erzielte Erlös wird mit offenen Forderungen, Lagerkosten und entstandenen Nachteilen verrechnet.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
7.2 Garantie
AQUANT gewährt eine freiwillige Garantie von zwei Jahren auf das Produkt, ausgenommen unsachgemäße Nutzung oder Installation.
7.3 Betriebseinflüsse
Der spätere Zustand des Wassersystems wird durch Pflege, Nutzung, Standortbedingungen und andere äußere Faktoren bestimmt. Diese Einflüsse liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von AQUANT und sind nicht Gegenstand von Gewährleistung oder Garantie.
7.4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von AQUANT ist auf den Auftragswert begrenzt. Folgeschäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Widerrufsrecht
8.1 Widerruf
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Lieferung. Es entfällt bei individuell gefertigten Waren gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
8.2 Individuelle Fertigungen und Ausnahmen
Als individuelle Fertigungen gelten insbesondere: Modell MAX, Sondermaße, abweichende Außenmaße, Sonderhöhen, spezielle Rohrführungen, kundenspezifische Technikpakete, veränderte Einbauten oder Konfigurationen, die vom Standard abweichen oder nur mit Umbauten beziehungsweise wirtschaftlichen Abschlägen weiterverwendet werden können.
Für diese Varianten besteht kein Widerrufsrecht.
8.3 Standard-Kompakt-Schwimmteich
Der Standard-Kompakt-Schwimmteich wird nach Auftrag gefertigt, jedoch normalerweise ohne technische Abweichungen. Für Verbraucher besteht daher grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht, es sei denn, der Kunde vereinbart Abweichungen wie andere Außenmaße, spezielle Technikpakete, zusätzliche Optionen oder veränderte Einbauten. In diesen Fällen entfällt das Widerrufsrecht ebenfalls.
8.4 Rücksendekosten
Im Widerrufsfall trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
8.5 Erlöschen des Widerrufs bei Installation
Das Widerrufsrecht entfällt, sobald der Käufer mit baulichen Maßnahmen zur Installation des Schwimmteichs beginnt. Hierzu zählen insbesondere das Einsetzen des Beckens in die Baugrube, Verfüllarbeiten, Anschlussarbeiten, Ausrichtung sowie der Beginn einer Unterkonstruktion.
Eine spätere Demontage oder Rückgabe wäre nur mit unverhältnismäßigem technischem und baulichem Aufwand möglich und ist daher ausgeschlossen.
9. Baurechtliche Genehmigungen
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, alle bau-, wasser- oder gewässerrechtlichen Anforderungen zu prüfen und erforderliche Genehmigungen einzuholen. AQUANT erbringt keine Genehmigungsberatung und übernimmt keine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Mündliche Hinweise oder allgemeine Aussagen stellen keine verbindliche Auskunft dar und begründen keine Haftung. Die Genehmigungsfähigkeit ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Produkt Eigentum von AQUANT. Eine Einlagerung begründet kein Besitzrecht des Käufers.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
11.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AQUANT.
11.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

